Beitragssatzung

Beitragsordnung des FTMV e.V.

 

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Höhe der Aufnahmegebühr und die Höhe der Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest. 

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3 Beiträge / Aufnahmegebühr

Beitragsklasse                           Mitgliedsform                                         Beitragshöhe

01                                                Erwachsende über 18 Jahre                 60 Euro pro Jahr

02                                                Fördermitglieder                                    individuell

Erfolgt der Vereinseintritt ordentlicher Mitglieder nach dem 30.06. wird nur 50% des Beitragssatzes berechnet.

Die Aufnahmegebühr von erwachsenen Mitgliedern beträgt 60 Euro, die sofort fällig wird.

 

§ 4 Einzugsermächtigung / Mahnkosten

Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Vereinsmitglieder sind verpflichtet eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5 pro Mahnung erhoben. 

 

§ 5 Datenschutzgrundverordnung / Bundesdatengesetze

Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden unter Beachtung  der Datenschutzgrundverordnung und der Bundesdatengesetz gespeichert. 

 

§ 6 Vereinskonto

Das Vereinskonto lautet:


Bank

IBAN

BICÜberweisung  auf  andere  Konten  sind  nicht  zulässig  und  werden  nicht  als  Zahlungen anerkannt.

 

§ 7 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich. Eine anteilige Erstattung von Mitgliedbeiträgen findet nicht statt.

 

§ 8 Gültigkeit

Diese Beitragssatzung wurde von der Gründungsversammlung am 06.11.2020 beschlossen und gilt bis zu einer etwaigen Änderung.

 

Rostock, den 06.11.2020

 

gez. Sven Rathjens

Vorstandsvorsitzender

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